mobilezone veröffentlicht heute die definitiven Bedingungen der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung
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Medieninformation
CH-Regensdorf, 9. März 2018
mobilezone veröffentlicht heute die definitiven Bedingungen der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat der mobilezone holding ag beantragt an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung das Aktienkapital durch die Ausgabe von bis zu 8 585 516 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0.01 je Aktie zu erhöhen.
Die neuen Namenaktien werden den bestehenden mobilezone-Aktionären (vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen) zu einem Bezugspreis von CHF 9.50 pro Namenaktie angeboten. Bestehende Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 14. März 2018, nach Börsenschluss, halten. 15 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von 4 neuen Namenaktien. Vorbehältlich der Zustimmung der vom Verwaltungsrat beantragten ordentlichen Kapitalerhöhung durch die ausserordentliche Generalversammlung beginnt die Frist für die Ausübung der Bezugsrechte voraussichtlich am 15. März 2018 und endet am 23. März 2018, 12:00 Uhr (MEZ). Voraussichtlich vom 15. März 2018 bis 21. März 2018 findet ein Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange statt. Neue Namenaktien, welche nicht im Rahmen des Bezugsrechtsangebots bezogen werden, werden voraussichtlich über den Markt verkauft. Der für das Bezugsrechtsangebot massgebende Emissions- und Kotierungsprospekt wird voraussichtlich am 14. März 2018 publiziert.
Der erwartete Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung von rund CHF 80 Mio. soll dazu verwendet werden, die Akquisition der TPHCom (rund CHF 58 Mio.) zu finanzieren. Mit dem verbleibenden Teil des Bruttoerlöses stärkt die Gesellschaft ihre finanzielle Flexibilität für mögliche weitere, mittelfristige Firmenzukäufe.
Voraussichtlicher Zeitplan der Kapitalerhöhung und des Bezugsrechtsangebots:
14. März 2018 | Publikation des Emissions- und Kotierungsprospekts Zuteilung der Bezugsrechte nach Börsenschluss |
15. März 2018 | Ex-Bezugsrechtsdatum Beginn Bezugsrechtshandel Beginn Zeichnungsfrist |
21. März 2018 | Ende des Bezugsrechtshandels |
23. März 2018 | 12:00 Uhr (MEZ): Ende der Zeichnungsfrist |
27. März 2018 | 1. Handelstag der neuen Namenaktien Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises |
Für Rückfragen oder weitere Auskünfte:
Markus Bernhard
Chief Executive Officer
mobilezone holding ag
mobilezoneholding@mobilezone.ch
Unternehmensporträt mobilezone
Die 1999 gegründete mobilezone holding ag (Ticker-Symbol SIX: MOZN) ist mit einem Umsatz von CHF 1'172 Mio. und einem Konzerngewinn von CHF 35.2 Mio. im Berichtsjahr 2017 der führende unabhängige Schweizer und Deutsche Telekomspezialist.
Die mobilezone Gruppe beschäftigt rund 900 Mitarbeitende an den Standorten Regensdorf, Urnäsch, Zweidlen, Zug, Wien (A), Obertshausen (D), Berlin (D) und Münster (D). Das Angebot umfasst ein vollständiges Handy-Sortiment und Tarifpläne für Mobil- und Festnetztelefonie, Digital TV und Internet der wichtigen Anbieter. Eine unabhängige Beratung und Services für Privat- und Geschäftskunden sowie Reparaturdienstleistungen runden das Angebot ab. Die Dienstleistungen und Produkte werden in 124 eigenen Shops in der Schweiz, an 65 Ashop Standorten in Deutschland (Partnershops) sowie online über diverse Webportale angeboten. In Deutschland ist die Gruppe zusätzlich im Grosshandel und in der Belieferung des Fachhandels tätig.
Agenda
09.03.2018 Ausserordentliche Generalversammlung
05.04.2018 Ordentliche Generalversammlung
17.08.2018 Veröffentlichung Halbjahresbericht 2018
Wichtiger Hinweis
Dieses Dokument stellt weder ein Verkaufsangebot noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien dar. Dieses Dokument ist weder ein Emissionsprospekt gemäss Art. 652a des Schweizerischen Obligationenrechts noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG noch ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch Angebot zum Kauf oder Zeichnung von Aktien in Ländern dar, in welchen ein solches Angebot vor einer Registrierung bzw. ohne Ausnahmeregelung oder Qualifikation gemäss den Gesetzgebungen dieser Länder unzulässig oder untersagt ist. Eine Entscheidung über eine Investition in Effekten der mobilezone holding ag ist ausschliesslich auf der Grundlage des entsprechenden Emissions- und Kotierungsprospekts, der zu diesem Zweck von der mobilezone holding ag veröffentlicht wird, zu treffen.
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