Aktienrückkaufprogramm 2022 bis 2025

Mit dem Erreichen der maximal zum Rückkauf angestrebten Anzahl Aktien der mobilezone holding ag wurde die erste Tranche des am 22. August 2022 gestarteten Aktienrückkaufprogramms 2022 bis 2025 am 20. Oktober 2022 abgeschlossen. Es wurden insgesamt 770'865 Aktien der mobilezone holding ag zu einem Durchschnittspreis von CHF 15.57 je Aktie über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange zurückgekauft. Die unter diesem Programm erworbenen Aktien werden voraussichtlich an der ordentlichen Generalversammlung vom 5. April 2023 zur Vernichtung vorgeschlagen.

Transaktionen, die während des Aktienrückkaufprogramms durchgeführt wurden, können in der Übersicht unten eingesehen werden.

Inserat Deutsch

Annonce (en francais)

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR vom 21. Juni 2022

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR vom 19. August 2022

Transaktionsübersicht ausserhalb Aktienrückkaufprogramm 

Transaktionsübersicht vom 20. Oktober 2022

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement vom  21. Oktober 2022

Aktienrückkaufprogramm 2021

Mit dem Erreichen der maximal zum Rückkauf angestrebten Anzahl Aktien der mobilezone holding ag wurde das am 18. November 2021 gestartete Aktienrückkaufprogramm am 3. Februar 2022 abgeschlossen. Es wurden insgesamt 781'213 Aktien der mobilezone holding ag zu einem Durchschnittspreis von CHF 13.70 je Aktie über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange zurückgekauft. Die Aktionäre haben an der Generalversammlung vom 6. April 2022 die Vernichtung der unter diesem Programm erworbenen Namenaktien durch einer Kapitalherabsetzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung wurde per 14. Juni 2022 im Handelsregister eingetragen.

Transaktionen, die während des Aktienrückkaufprogramms durchgeführt wurden, können in der Übersicht unten eingesehen werden.

Inserat Deutsch

Annonce (en francais)

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement vom 16. November 2021

Transaktionsübersicht vom 3. Februar 2022

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement vom  4. Februar 2022