Bei Insider-Informationen handelt es sich um vertrauliche, nicht-öffentliche Informationen, die im Falle eines öffentlichen Bekanntwerdens den Preis der Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen können. mobilezone befolgt strenge Regeln und Vorschriften in Bezug auf die Verbreitung börsenkursrelevanter Informationen. Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten über Informationen verfügen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und von diesen Informationen beim Kauf oder Verkauf von Aktien des Arbeitgebers profitieren, machen sich strafbar. Eine Übertretung der Gesetze zum Insider-Handel ist ein schweres Vergehen und zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen, Schadenersatzansprüche und Freiheitsstrafen nach sich. Ebenfalls ist es untersagt, Insider-Informationen an andere Mitarbeitende weiterzugeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeitende, die diese Informationen im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten kennen müssen. Auch sie müssen sich ihrer Pflichten im Umgang mit solchen Informationen bewusst sein. Es ist gesetzeswidrig, Insider-Informationen an Dritte weiterzugeben, welche eine auf diesen Informationen basierende Investitionsentscheidung treffen könnten.